Was gibt es an Vorschriften zu beachten und was bedeuten diese im Alltag ?
Tierärzte dürfen eine Tierärztliche Hausapotheke führen. Das heißt, Sie dürfen Tierarzneimittel für die von Ihnen untersuchten Tiere abgeben. Tierarztpraxen und Kliniken sind somit keine Apotheken im üblichen Sinn.
In unserer Apotheke halten wir die gängigen und notwendigen Arzneimittel und Futtermittel für Ihr Tier vorrätig.
Abgabe von Arzneimitteln
Die Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln darf nur an Patientenbesitzer der eigenen
Praxis erfolgen, deren Tiere zuvor entsprechend untersucht worden sind. Dies gilt auch z.B für die Abgabe verschreibungspflichtiger Antiparasitika ( z.B. Wurmkur).
Die Menge der abgegebenen Medikamente darf den aufgrund tierärztlicher Diagnose festgestellten Bedarf nicht überschreiten.
Ein Patientenbesitzer muss sein Tier zudem bei jeder erstmals oder erneut aufgetretenen Erkrankung, die eine Medikation erfordert, in der Praxis vorstellen.
Tierarzneimittelgesetz und EU-Verordnung vom 28.01.2022
Verschreibungspflichte Medikamente dürfen nur direkt an den Tierhalter ausgehändigt werden, unabhängig davon ,ob es sich um Apotheken -und oder verschreibungspflichtige Produkte handelt.
Wie bislang erlaubt das Dispensierrecht auch weiterhin nicht, den Versand von Tierarzneimittel an Tierhalter,
unabhängig davon, ob es sich um Apotheken - oder verschreibungspflichtige Produkte handelt.
Ein Versandhandel mit apothekenpflichtigen Arzneimittel, verschreibungspflichtigen Arzneimittel, ist Tierärzten nicht gestattet !
Verschreibungspflichtige Medikamente können daher nicht mit der Post versendet werden .
Rezepte für Tiere dürfen nur in normalen Apotheken eingelöst werden. Tierärzte dürfen kein Medikament auf Anweisung oder Rezept eines anderen ( Haus ) Tierarztes abgeben.
Die Anwendung und Abgabe der Arzneimittel wird in der Patientenkartei dokumentiert.
Nach dem Arzneimittelgesetz ( AMG ) dürfen Medikamente und Futtermittel welche unsere Praxis verlassen haben nicht mehr zurückgenommen werden.
Medikamente dürfen vom Tierarzt nur zur Vernichtung zurückgenommen und nicht erstattet werden.
Manche Antibiotika dürfen nur angewendet werden, wenn zuvor eine Laborprobe zur weiteren Untersuchung eingeschickt wurde.
Präparate aus der Humanmedizin sind bei unseren Haustieren-Heimtieren nur bedingt und oft mit abweichenden Dosierung anwendbar.