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Sehr geehrte Kunden,

Wir möchten Sie darüber informieren, dass wir bei Neukunden eine Anzahlung in Form einer Vorauszahlung verlangen.

 

Diese Vorauszahlung ist erforderlich, um die Kosten der Behandlung abzudecken und sicherzustellen, dass wir Ihnen eine bestmögliche Betreuung bieten können. Die Vorauszahlung wird vor Beginn der Behandlung fällig und nach Abschluss der Behandlung mit den tatsächlich angefallenen Kosten verrechnet. Die Differenz wird Ihnen entsprechend erstattet oder nachberechnet.

 

Sollten Sie mit dieser Vorgehensweise nicht einverstanden sein, wird kein Behandlungsvertrag zustande kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Vorgehensweise, da sie uns ermöglicht, Ihnen die bestmögliche Behandlung zu bieten und gleichzeitig eine transparente und faire Abwicklung sicherzustellen.

 

 

Zur Zeit werden keine Hausbesuche durchgeführt. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Tierklinik Kaiserberg Duisburg.

 

Liebe Kunden,

 

aufgrund des derzeitigen hohen Telefonaufkommens ist es uns leider nicht immer möglich, jeden Anruf unmittelbar entgegenzunehmen. Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen, möchten wir Sie bitten, uns Ihr Anliegen per E-Mail mitzuteilen. Wir werden uns bemühen, Ihnen so schnell wie möglich zu antworten.

 

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir grundsätzlich keine Beratungen oder Preisauskünfte per Telefon oder  E-Mail durchführen können.

 

Vielen Dank für Ihre Geduld und Ihr Verständnis.

 

 

 

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden.

Unsere Praxis bleibt  am 02.12.2024   geschlossen:

 

 

Hinweis :

Sie kommen zur Behandlung in eine Tierärztliche Praxis , die nach dem Bestellsystem geführt wird. Dies bedeutet ,dass die vereinbarte Zeit ausschließlich für Sie reserviert ist und Ihnen hierdurch in der Regel die andernorts vielfach üblichen Wartezeiten erspart bleiben. Dies bedeutet jedoch auch, dass Sie, wenn Sie vereinbarte Termine nicht einhalten können, diese spätestens 24 Stunden vorher absagen müssen, damit wir die für Sie vorgesehene Zeit noch anderweitig verplanen können.

Diese Vereinbarung dient nicht nur der Vermeidung von Wartezeiten im organisatorischen Sinne, sondern begründet zugleich beiderseitig vertragliche Pflichten. So kann Ihnen ,wenn Sie den Termin 48 Stunden nicht rechtzeitig absagen, die vorgesehene Zeit und die Vergütung bzw. die ungenutzte Zeit in Rechnung gestellt werden, es sei denn, an dem Versäumnis des Termins trifft Sie kein Verschulden. Es wird vereinbart, dass ansonsten Annahmeverzug dadurch eintritt, dass der vereinbarte Termin nicht fristgerecht abgesagt und eingehalten wird. 

Ansonsten fällt eine Ausfallgebühr in Höhe von € 45,59 - € 60,00 incl. MwSt an.

Durch den Gesetzgeber sind wir berechtigt nach §§ 311 ff BGB die entstanden Kosten in Rechnung zu stellen.